Was benötigen Sie für die Ergotherapie?
- Vereinbaren Sie bitte Ihren Ersttermin telefonisch.
- Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung.
- Sie benötigen einen Verordnungsschein von Ihrem praktischen Arzt/ Ihrer Ärztin oder Facharzt/ Fachärztin (Pädiatrie, Neurologie) für 10 Einheiten Ergotherapie à 60 Minuten mit genauer Diagnose.
- Bitte lassen Sie den Verordnungsschein von der zuständigen Krankenkasse bewilligen.
- Die Therapie wird mit mir nach jeder Einheit direkt abgerechnet.
- Die Honorarnoten können Sie dann bei der Krankenkasse einreichen.
- Sie können um eine teilweise Kostenrefundierung ansuchen.
- Bitte bringen Sie zum Ersttermin alle relevanten Befunde mit.
Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
- Sie bekommen einen eigens für Sie reservierten Behandlungstermin, um dessen Einhaltung ich Sie ersuche.
- Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, den Termin 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen.
- Andernfalls müsste ich Ihnen einen nicht wahrgenommenen Termin gesondert in Rechnung stellen, da die Krankenkassen nur tatsächlich durchgeführte Therapien vergüten.
Aktuelles
- Sofern es das Wetter zulässt, werden die Therapien auch im Freien angeboten.
Alexandra Berna-Schiemer, MSc
Bruck-Hainburger Straße 6
A-2320 Schwechat
TEL +43 (0) 664 27 28 402
© 2024 by Ergotherapie in Schwechat